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Vorläufig aufgenommene Ausländer
Definition
Vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für eine Arbeitsbewilligung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F). In der Regel erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Wohnsitz in den benachbarten Grenzkantonen eine Arbeitsbewilligung. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen erfüllt sein. Brancheneinschränkungen sind nicht vorgesehen.
Antragsunterlagen
Anträge können mittels elekronischem Formular gestellt werden. Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie unter "neu registrieren" Ihr Passwort anfordern. Für Anträge per Formular in Papierform benützen Sie bitte das Antragsformular für Stellenantritt / Stellenwechsel.
Zusätzliche Unterlagen
- Kopie Ausländerausweis "F"
- Kopie des Arbeitsvertrages